Entlastung in allen Bereichen der Lohnabrechnung.
Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs.
Meldungen zur Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe.
Erstellung exportfähiger Statistiken und Berichte.
Archivierung der Personalunterlagen auf Wunsch.